Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Baumaschinen zwischen der Grünanlagen Hohenstein-Ernstthal GmbH (Vermieter) und dem Mieter.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Übergabe oder Bereitstellung zustande.
Der Vermieter stellt betriebsbereite Maschinen zur Verfügung. Gleichwertige Ersatzgeräte sind zulässig.
Beginn mit Übergabe, Ende mit Rückgabe. Der Übergabetag gilt als voller Miettag.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gilt Vorkasse. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen. Diese richtet sich nach Gerät und Risiko und wird nach Rückgabe verrechnet.
Maschinen werden betriebsbereit übergeben und sind vollständig, gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben.
Der Mieter ist zur sachgemäßen Nutzung, Wartung, unverzüglichen Schadensmeldung sowie zum Schutz vor dem Zugriff Dritter verpflichtet.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und Folgekosten während der Mietdauer.
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und wesentlichen Pflichtverletzungen.
Eine Versicherung ist optional möglich. Die Einzelheiten werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
Eine Mietminderung bei Stillstand ist ausgeschlossen.
Eine fristlose Kündigung ist bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung möglich.
Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
07:00 bis 16:00 Uhr, maximal 8 Betriebsstunden, 15 Minuten Kulanz.
07:00 bis 12:00 Uhr, maximal 4 Betriebsstunden.
Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr.
8 Stunden pro Tag sind inklusive. Mehrstunden werden gesondert berechnet.
Übergaben vor 07:00 Uhr oder Rückgaben nach 16:00 Uhr sind kostenpflichtig.
Maschinen sind besenrein zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale berechnet.
Die Kaution ist abhängig vom jeweiligen Gerät, vor Übergabe fällig und wird nach Prüfung verrechnet.